Leitlinien Inklusion

Inklusion Recht
  1. Definition von Inklusion
    Die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die Bundesregierung hat in Deutschland einen gesellschaftlichen Paradigmenwechsel eingeleitet. Niemand hätte bei der Unterzeichnung der Konvention vorhersagen können, dass dieser Akt eine solche Strahlkraft auf alle gesellschaftlichen Prozesse in Deutschland haben und mit solcher Wucht die bestehenden Systeme treffen würde. Die Idee der Inklusion basiert auf der UN-Behindertenrechtskonvention, d.h. sie bezieht sich zu Recht in erster Linie auf Menschen mit Behinderungen, sie fordert aber die grundsätzlich die Teilhabe aller Mitglieder der Gesellschaft, sie verbietet Ausgrenzung bzw. Aussonderung jeglicher Art. Als Weiterentwicklung der integrativen Idee werden alle Mitglieder der Gesellschaft von vorneherein als vollwertig und gleichberechtigt akzeptiert. Nicht einzelne müssen sich anpassen, sondern die Gesellschaft passt sich an, indem sie die Heterogenität und Vielfalt berücksichtigt.
  2. 100% Inklusion auch in der Schule
    Die Verwirklichung eines inklusiven Schulsystems ist die Vorgabe der UN-Behindertenrechtskonvention und das Ziel, das durch gesetzlichen Regelung in jedem Bundesland erreicht werden muss. Diesem Ziel widerspricht die Aufrechterhaltung eines zweigleisigen Systems. Inklusion ist ein individuelles Grundrecht, das gesellschaftlich nur anerkannt und realisiert werden kann, wenn ein klares Bekenntnis zur gemeinsamen Beschulung von Kindern mit und ohne Förderbedarf durch die entsprechende Gesetzgebung vorgenommen wird. Ein inklusives System schließt das in allgemeine Schule und Förderschule zweigeteilte System grundsätzlich aus. In dem Augenblick, in dem einzelne Schülerinnen und Schüler nach Fähigkeiten oder Förderschwerpunkten einer gesonderten Schule (wie fachlich qualifiziert diese auch immer sein mag) getrennt von den anderen Schülerinnen und Schülern zugewiesen werden, verlieren diese ihre Möglichkeit zur vollen gesellschaftlichen Teilhabe. Das von allen Seiten viel zitierte Argument des „Kindswohls“ greift hier nicht. Es kann nie zum Wohle des Einzelnen sein, von der Allgemeinheit ausgesondert zu werden. Auch der „Schutzraum Förderschule“ ist höchst fragwürdig. Schule muss grundsätzlich so gestaltet sein, dass sie jedem einzelnen Schüler einen angemessenen Raum bietet, sich zu entfalten und seine individuellen Fähigkeiten zu entwickeln. Die Forderung nach 100% Inklusion greift daher nicht die Fachexpertise der Förderlehrer bzw. das Spezialistentum der jeweiligen Förderschulen an. Unser System Schule muss sich jedoch so verändern, dass diese Expertise unter dem Dach der allgemeinen Schule in einem Gesamtsystem zusammenwächst. Die Umgestaltung des deutschen Schulsystems in ein inklusives wird daher auch weiterhin die eigentliche Herausforderung der Inklusion bleiben. Es mangelt derzeit an Ressourcen, entweder müssen zusätzliche Stellen geschaffen werden, oder es muss – so wie wir es uns wünschen – das komplette Förderschulwesen in ein inklusives System umgebaut werden. Bildung ist Aufgabe des Staates, d.h. dieser muss die angemessenen Vorkehrungen für ein gutes Schulsystem bereitstellen. Damit ist Inklusion zuallererst die Angelegenheit der politisch Verantwortlichen, von denen wir erwarten, dass sie zum Wohle unserer Kinder diese Aufgabe ernst nehmen.
  3. Inklusion geht alle an
    Mit Artikel 4 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichten die Vertragsstaaten sich, „die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern“. Die Verwirklichung der Rechte muss unter Ausschöpfung der verfügbaren Mittel geschehen, Ziel ist das inklusive Gemeinwesen, in dem es (behinderten) Menschen jederzeit möglich ist, ihr Leben selbstbestimmt und ohne Einschränkung/“Behinderung“ durch äußere Barrieren zu führen. Diese Barrieren zu überwinden und Vorkehrungen für die volle gesellschaftliche Teilhabe eines jeden Einzelnen zu schaffen, erfordert daher auch die Mitwirkung eines jeden Mitglieds unserer Gesellschaft. Ein wesentliches Hemmnis auf dem Weg zur inklusiven Gesellschaft sind die Barrieren in den Köpfen, die Vorstellung von der Unabänderlichkeit einer Behinderung, die sich nur durch breites gesellschaftliches Umdenken erreichen lässt.
  4. Inklusion braucht Vernetzung
    Da Inklusion ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag ist, muss er auch im großen gesellschaftlichen Zusammenhang gesehen werden. Das inklusive Gemeinwesen und das inklusive Bildungssystem bedingen sich gegenseitig. Beides entsteht jeweils nur, wenn alle Beteiligten in jedem Einzelfall gemeinsam am Ziel der Inklusion arbeiten. Inklusion erfordert die Vernetzung aller Akteure, beim Aufbau von inklusiven Bildungsregionen, Kooperationsmodellen etc. hat sich bereits gezeigt, dass sich Inklusion dort gut entwickelt, wo sie als gemeinsames Ziel allem vorangestellt wird.
  5. Inklusion ist ein Prozess
    Inklusion ist kein statischer Zustand und der Weg dorthin muss nicht unbedingt ein geradliniger sein. Es bedarf der Mitwirkung aller Beteiligten und doch kann es immer wieder aufs Neue zu Problemen kommen, Menschen mit besonderen Bedürfnissen brauchen besondere Unterstützung, diese muss immer wieder überdacht und angepasst werden. Aber Inklusion funktioniert dann, wenn alle Beteiligten kontinuierlich zusammenarbeiten, miteinander sprechen und sich gegenseitig unter-stützen. Inklusion ist kein statischer Zustand, es handelt sich vielmehr um einen dauerhaften Prozess, der sich laufend verändert und immer wieder neu gelebt werden muss. Die Aufmerksamkeit aller Beteiligten und der Wille, dem Kind gemeinsam eine erfolgreiche Schulzeit zu ermöglichen, sind die wesentlichen Gelingensfaktoren.