5. Jahrestag UN-BRK

Politik

Artikel 4 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten zur Umsetzung unter „Ausschöpfung der verfügbaren Mittel“. Dies ist in Hessen nicht der Fall. Hessisches Schulgesetz und Landesregierung geben der Förderschule eine Bestandsgarantie. Dies ist nicht nur die kostenintensivste Variante, sondern auch konzeptionell äußerst problematisch, denn dort sind Ressourcen und Fachexpertise gebunden, die dringend für den Aufbau eines inklusiven Schulsystems benötigt werden. Der Koalitionsvertrag der neuen hessischen Landesregierung spricht von „Elternwahlrecht“ und „Schulfrieden“. Solche Schlagworte tragen weder inhaltlich noch in ihrer Intention zur Umsetzung der UN-Konvention in Hessen bei. Im Gegenteil, sie ersetzen das klare Bekenntnis zur Inklusion in Hessens Schulen.

„Schulfrieden“ wird es in Hessen nicht geben, solange Eltern ständig um das Recht ihrer Kinder auf volle gesellschaftliche Teilhabe gerade in der Schule kämpfen müssen. Das sogenannte „Elternwahlrecht“ ist kein Wahlrecht, sondern die einseitige Entscheidungsmöglichkeit der Eltern für die Förderschule. Mit Inklusion hat das nichts zu tun. Eltern – so wissen wir aus Erfahrung – „wählen“ letztendlich die Förderschule, weil sie Angst haben müssen, dass ihre Kinder im allgemeinen Schulsystem untergehen, dass die allgemeine Schule die angemessenen Vorkehrungen für eine erfolgreiche Bildung nicht zur Verfügung stellen kann oder will.

Das muss sich ändern!

Wir fordern daher:

  • ein klares Bekenntnis der Landesregierung zur Inklusion und zur Schaffung eines inklusiven Bildungssystems auf allen Ebenen;
  • die Erstellung eines Gesamtkonzepts mit zeitlichem Rahmenplan und erreichbaren Zielen zur strukturellen Umwandlung in Hessen;
  • die Klärung der Kostenfrage zwischen Bund und Land, den Willen zur Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen/Kreisen im Sinne einer sinnvollen, kostenüberschaubaren Gesamtraumplanung („inklusive Bildungsregionen“);
  • Investition in Lehrerbildung und in bewusstseinsbildenden Maßnahmen für Lehrer aller Fachrichtungen ab Beginn des Studiums;
  • Maßnahmen zur Entwicklung inklusiver Standards und die Verpflichtung zur Erstellung von inklusiven Konzepten an jeder allgemeinen Schule.
  • Die Umsetzung der Inklusion ist nicht nur Aufgabe der Förderlehrer und sie beruht nicht auf Freiwilligkeit.
  • Die UN-Behindertenrechtskonvention und das hessische Schulgesetz geben die Richtung vor. Wir fordern die zügige Umsetzung, denn unsere Kinder gehen heute zur Schule.

Wir brauchen Inklusion jetzt!