Eine Information von Gemeinsam leben Hessen e. V.
Nach dem Übergang vom Kindergarten in die Schule ist der Wechsel in die weiterführende Schule der nächsten große Einschnitt im Leben des Kindes.
Eltern haben das Recht auf eingehende Beratung durch die
Grundschule zur Wahl des Bildungsgangs, zur Schulform und zu den weiterführenden Schulen in ihrer Nähe.
Da man bei der Wahl der weiterführenden Schule nicht mehr nur in der Nähe schauen muss, gibt es meist
reichlich Auswahl.
Mit der Vorbereitung bzw. in manchen Regionen mit der Einführung der inklusiven Schulbündnisse (iSB) gibt es für
das kommende Schuljahr ein aktualisiertes Verfahren.
Für die Grundschule gilt grundsätzlich das Hessische Schulgesetz:
„Alle schulpflichtigen Kinder werden in der allgemeinen Schule aufgenommen“.
Da bei den Grundschulen die Schulträger den zuständigen Einzugsbereich einer Schule festlegen (Schulsprengel), gehen hier die Kinder in der Regel in die Grundschule vor Ort.
Das Verfahren für den Übergang in die weiterführende Schule wurde hessenweit vereinheitlicht und folgt nun bestimmten Fristen. Gleichzeitig werden „Schulstandorte“ für den inklusiven Unterricht ausgewählt, die dann eine besondere Ausstattung erhalten.
Beim Übergang in die weiterführende Schule wird der Anspruch auf sonderpädagogische Förderung und inklusive Beschulung bei entsprechendem Elternwunsch neu entschieden (mit erneuter förderdiagnostischer Stellungnahme und Förderausschuss).
Des Hessische Schulgesetz schreibt konform zur UN-Behindertenrechtskonvention vor, dass Inklusion die Regelform ist. Darüber hinaus gibt es ein einseitiges Elternwahlrecht: Bis zum 15.12. des Vorjahres dürfen Eltern die Förderschule wählen. Und nur die Eltern!
Die Realität sieht leider anders aus. Viele Eltern müssen noch dafür kämpfen, dass ihr Kind wirklich inklusiv beschult wird. Das Hessische Kultusministerium gibt den zuständigen (Grund)schulen/den Beratungs- und Förderzentren (BFZ) vor, die Eltern über den „geeigneten Förderort (Förderschule oder allgemeine Schule)“ zu beraten.
Das entspricht nicht den Vorgaben des Schulgesetzes, nach dem die angemessenen Vorkehrungen in der allgemeinen Schule getroffen werden müssen, damit Inklusion als Regelform stattfinden kann.
Leider nutzen viele Schulen aber gerade auch die BFZ (BFZ sind ausschließlich für die Bereitstellung und Organisation der sonderpädagogischen Ressource in der Inklusion zuständig!) diese Vorgabe, um die Eltern regelrecht zu überreden, die Förderschule doch „freiwillig“ zu wählen. Den Eltern werden dann die angeblich unüberwindbaren Probleme bei Inklusion, sämtliche Mängel in der Umsetzung aufgezählt und die Förderschule als der für ihr Kind einzig geeignete Ort dargestellt. Und Eltern müssen bereits vorher gut informiert sein, um standhaft bleiben zu können und sich nicht von den Sorgen erdrücken zu lassen, dass ihr Kind im Rahmen der inklusiven Beschulung möglicherweise untergehe.
Damit ersetzt das Elternwahlrecht in Hessen mittlerweile die Zuweisung zur Förderschule durch die Schulbehörde. Viele Schulen arbeiten bereits vorbildlich und setzen Inklusion schon erfolgreich um. Es gibt bereits seit 30 Jahren gute Erfahrungen mit Kindern mit Behinderungen in allgemeinen Schule, die Expertise ist also schon im System. Kinder mit Behinderungen brauchen nicht nur die ebenfalls behinderten Kinder, am besten mit ähnlicher Behinderung, um sich herum (s. „Peer Group“/“homogene Lerngruppe“), sondern finden in der Regel große Akzeptanz und Unterstützung auch bei ihren Mitschülern. Kindern lernen von Kindern und so ist Inklusion immer ein Gewinn für alle!
Beratung finden Sie bei Gemeinsam leben Hessen e.V. und bei den unabhängigen Elterninitiativen vor Ort. Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen weiter.
Gemeinsam leben Hessen e.V.
Dorothea Terpitz, Vorsitzende
Tel. 069-83 00 86 85
Mail: info@gemeinsam-leben-hessen.de
November 2017