Vielzahl von Bildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen
Agentur für Arbeit finanziert an einigen Schulen verschiedene Maßnahmen zur Berufseinstiegsbegleitung für Jugendliche, die voraussichtlich Schwierigkeiten bei dem Erreichen des Schulabschlusses haben werden.
5 Möglichkeiten:
Zielgruppe: Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben mit und ohne Schulabschluss, ohne berufliche Erstausbildung, ohne berufliche Orientierung, mit fehlender Ausbildungsreife, mit einer Behinderung oder Migrationshintergrund. Kombination aus Unterricht sowie sozialpädagogischer Betreuung bei einem Bildungsträger und dem Absolvieren von Praktika in Betrieben des gewünschten Berufsfelds Erwerb eines Hauptschulabschlusses und eines qualifizierten Hauptschulabschlusses (Externenprüfung) Anrecht auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld, Übernahme der Fahrtkosten Anrechnung auf eine anschließende Ausbildung nicht möglich.
Träger: Jobcenter der Optionskommune (SGB II), Jobcenter der Arbeitsagenturen (SGB II), Agentur für Arbeit (SGB III)
Zielgruppe: Jugendliche ohne Ausbildungsstelle bis zum 30. September oder noch nicht für eine Ausbildung geeignet / lernbeeinträchtigt / sozial benachteiligt sind.
Abschluss: Zertifikat durch Kammer (kein höherer Bildungsabschluss)
Anrechnung auf eine anschließende Ausbildung möglich (Verkürzung der Ausbildungszeit)
Vergütung wird zwischen dem Betrieb und der/dem Jugendlichen vereinbart
Träger: Jobcenter der Optionskommune (SGB II), Jobcenter der Arbeitsagenturen (SGB II), Agentur f. Arbeit (SGB III)
Zielgruppe: Jugendliche bis 18 Jahre, ohne abgeschlossene Ausbildung mit qualifizierendem Hauptschulabschluss oder Hauptschulabschluss mit guten Noten
Weiterführende Vollzeitschulform, junge Menschen können fachrichtungs- und schwerpunktbezogen motiviert und auf eine berufliche Ausbildung vorbereitet werden.
Bestandene Abschlussprüfung ist dem mittleren Bildungsabschluss gleichwertig und berechtigt zum Besuch der zweijährigen höheren Berufsfachschule, der Fachoberschule oder des Beruflichen Gymnasiums (Beschreibung der Schulformen siehe Informationsteil Schulen).
Nötige Schritte: Anmeldung an einer Berufsschule
Ziel: Wechsel in die duale Berufsausbildung / ausbildungsbegleitende Erlangung eines Haupt- oder mittleren Schulabschlusses
Individuelle Förder- und Orientierungsangebote
Unterricht in kleinen Gruppen (max. 16) durch folgende Unterstützungsangebote begleitet:
Förderung persönlicher und sozialer Kompetenzen, umfangreiche Berufsorientierung, intensive betriebliche Phasen und
gezielte Förderung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch.
intensive Zusammenarbeit zwischen der Agentur für Arbeit, der IHK/HWK
berufliche Schwerpunkte: Fachrichtung Wirtschaft, Technik , Gesundheit und Sozialwesen
Im ersten Jahr (Stufe I) auf dem berufsbildenden Lernbereich,
Im zweiten Jahr (Stufe II) Einstieg in einen Ausbildungsberuf, der den mittleren Abschluss voraussetzt.
Die Anmeldungen zur BÜA jeweils bis zum 31. März eines Jahres über die bisher besuchte Schule.
Berufliche Erstausbildung und berufsfördernde Maßnahme für Jugendliche mit Behinderungen (ASS + Lernbehinderung) und psychischen Erkrankungen In Hessen existieren zwei Berufsbildungswerke: das Berufsbildungswerk Nordhessen (Bad Arolsen/Kassel) sowie das Berufsbildungswerk Südhessen (Karben). Die Berufsbildungswerke sind für den praktischen Teil der Ausbildung, die Staatlichen Berufsschulen in den Berufsbildungswerken für den theoretischen Teil der Ausbildung zuständig Also vergleichbar mit Berufsschule in Teilzeit plus Berufsausbildung im dualen System – Grundlage: SGB III (Arbeitsförderung)/SGB IX Anmeldung direkt beim BBW (s. Webseite)
lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche:
Zeitarbeit bzw. Arbeitnehmerüberlassung
Arbeitslose/Arbeitssuchende, mit und ohne Ausbildung
Möglichkeit zum Sammeln beruflicher Erfahrungen
Erhöhung der Chancen auf die Integration in die Arbeitswelt
Zuständige Kostenträger:
FsJ/FöJ/BFD
Junge Menschen im Alter von 16-27 Jahren
Ausbildung spielt keine Rolle, Vollschulzeitpflicht muss erfüllt sein
6-12 Monate (evtl. 18 Monate)
ab Klasse 7, Schaffung von Strukturen für alle Jugendlichen, die noch die allgemeinbildende Schule besuchen, ihren Schulabschluss bereits hinter sich haben und/oder im Übergangssystem betreut werden Regionale Koordinatorinnen bei Kreis/Kommune und SSA Projektkoordinatorinnen in den Schulen vor Ort Zuständig: Agentur für Arbeit, Jobcenter, Kreis/Kommune und SSA
Duales System, Ziel: qualifizierte Fachkraft, Meister oder Techniker, akademischer Beruf nach Ende der Vollzeitschulpflicht sowie nach Abschluss eines Ausbildungsvertrags
Unterricht im ersten Ausbildungsjahr
für Jugendliche, die sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Auszubildende im Sinne des Berufsbildungsgesetzes sind
durch Zusatzunterricht während der Berufsausbildung kann auch der mittlere Abschluss oder die Fachhochschulreife erreicht werden
individuelle, betriebliche Qualifizierung: Einarbeitung und Begleitung behinderter Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes durch Jobcoach (2-3 Jahre)
Ansprechpartner: Agentur für Arbeit
Sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis: Berufsbegleitung (ohne zeitliche Einschränkung), an die Bedingungen der Ausgleichsabgabe gebunden
Ansprechpartner: Integrationsamt
Budget für Arbeit (§ 61) > Geldzahlung analog zur Werkstattregelung (§ 56-59 SGB IX)
Gründungsberatung durch das Integrationsamt
Anteil schwerbehinderter Beschäftigter 30 - 50 %
Inklusionsbetriebe / Inklusionsfirmen können sein:
Inklusionsbetriebe bieten:
keine WfbM, müssen aber vergleichbare Merkmale vorweisen
„Fachkonzept für Eingangsverfahren / Berufsbildungsbereich bei anderen Leistungsanbietern“ von der Bundesagentur für Arbeit (Stand: Dezember 2017)
"Orientierungshilfe zu den (neuen) Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ab 01.01.2018" der BAGÜS gilt als nicht rechtskonform
(Andere Leistungsanbieter gibt es in Hessen aufgrund der Verzögerung bzgl. des Trägers der Eingliederungshilfe noch nicht)
(1) Die Vollzeitschulpflicht dauert neun Jahre.
(3) Verlängerung um ein Jahr, wenn keine weiterführende Schule oder kein Ausbildungsverhältnis
(2) Für SuS mit sonderpäd. Förderbedarf: Verlängerung von insgesamt drei Jahren, „wenn anzunehmen ist, dass sie dadurch dem angestrebten Abschluss näher gebracht werden können.“
(2) die Berufsschulpflicht kann bis zur Dauer von zwei Jahren verlängert werden, wenn anzunehmen ist, dass dadurch eine berufliche Förderung ermöglicht wird
Ab Sekundarstufe I
PuSch A-Klassen: erhebliche Lern- und Leistungsrückstände, erreichen voraussichtlich den Hauptschulabschluss nicht Mindestalter 14.
PuSch B-Klassen: nur Jugendliche ohne Hauptschulabschluss, max. 18 Jahre alt, verlängerte Vollzeitschulpflicht erfüllt
Gruppengröße in PuSch A: 13 bis 18 / PuSch B: 9 bis 16 SuS
(16. Juli 2018) FöBedarf Sehen, Hören, GE, kmE
für Zugangschancen auf dem Arbeitsmarkt
Zusammenarbeit HKM, HMSI, AA, LWV
Förderung von jährlich 200 SuS: 2. Praktikum
Lehrkräfte durch externe Dienstleister (Integrationsfachdienst LWV oder BBW) unterstützt
Schwerbehinderung, Gleichstellung oder Bescheinigung nach § 151, Abs. 4 SGB IX (Stellungnahme der AA)
Anmeldung über SL an die Ansprechpartner im SSA
Hessisches Perspektivprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen - Leistungen zur Einstellung und Beschäftigung (bis 31.12.2019)
Einstellungsprämie für Arbeitgeber, wenn sie sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze für die Zielgruppe des Programms HePAS II anbieten
Zielgruppe: Jugendliche mit Schwerbehinderung und Anspruch auf § 55 SGB IX (unterstützte Beschäftigung) Antragsteller: Arbeitgeber vor Beginn der Maßnahme
z.B. zum Berufseinstieg
Geldleistung anstelle von Dienst- oder Sachleistungen (§ 29 SGB IX)
Budget für die Aufwendungen, die zur Deckung des persönlichen Hilfebedarfs erforderlich sind.
Wunsch- und Wahlrecht (§ 8 SGB IX) im Vordergrund/selbstbestimmtes Leben
Auf Antrag/Antragserfordernis (formlos)
Alle Leistungsträger müssen dazu beraten
IGEL-OF e. V.
EUTB Beratungsstelle