Eine Information von Gemeinsam leben Hessen e. V.

Wie geht’s weiter? - Klasse 5 für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf

Nach dem Übergang vom Kindergarten in die Schule ist der Wechsel in die weiterführende Schule der nächsten große Einschnitt im Leben des Kindes.

Die Regel: Alle Kinder werden in der allgemeinen Schule angemeldet. Die Schule muss dafür sorgen, dass sie dort auch im Falle von Behinderungen gut mit den anderen Schülern gemeinsam lernen können.

So sagt es das Hessische Schulgesetz vom 1. August 2011 in § 51:

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