Wir freuen uns außerordentlich über den Erhalt des Ferdinand-Kallab-Preises heute Abend von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach.
Siehe auch die Berichte in der Frankfurter Rundschau und der Offenbach-Post
Artikel 4 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten zur Umsetzung unter „Ausschöpfung der verfügbaren Mittel“. Dies ist in Hessen nicht der Fall. Hessisches Schulgesetz und Landesregierung geben der Förderschule eine Bestandsgarantie. Dies ist nicht nur...